Fachdienstleiter Streblow widmete sich bei ISG der Kunst im öffentlichen Raum

LIPPSTADT Ein 20 Meterhoher blauer Schlumpf mitten auf dem Rathausplatz? Und der soll nur dahin kommen, weil ihn irgend jemand der Stadt geschenkt hat? Dass so eine Skulptur kein großes Frohlocken auslösen würde, darüber braucht man nicht zu diskutieren. Deshalb muss aus Sicht von Wolfgang Streblow in einer Stadt wie Lippstadt auch ein Konzept zur Kunst im öffentlichen Raum her – und zwar auch für weitaus weniger spektakuläre Dinge als einen Riesenschlumpf.

Keine Angst: Die Schlumpf-Figur kommt nicht wirklich nach Lippstadt. Wolfgang Streblow, Leiter des Fachdienstes Kultur und Weiterbildung, führte sie in seinem Vortrag zur „Kunst im öffentlichen Raum“ nur als Extrembeispiel an, um den Mitgliedern der Immobilien- und Standortgemeinschaft (ISG) Westliche Altstadt bei ihrer Jahreshauptversammlung klarzumachen, dass man in der Öffentlichkeit nicht konzeptlos Kunst zeigen könne. Schließlich habe die Verwaltung über die Kulturentwicklungsplanung der Auftrag erhalten, ein entsprechendes Konzept zu erarbeiten, erinnerte Streblow.

„Professionalität und Fachkompetenz“ seien dabei nötig. Entscheidungswege müssten transparent sein, führte Streblow aus. Und Kunst im öffentlichenRaum könne letztlich alles sein, von der Bauplastik bis zur Wetterfahne. In Lippstadt zählen laut Streblow unter anderem die Objekte der Lichtpromenade, die Skulptur vom Flöten-Ewald, aber auch die Betonpuppen und die von der ISGangeschafften Anlehner sowie der Bürgerbrunnen und die Holzschweine dazu.

Festzulegen, wie Kunst im öffentlichen Raum auszusehen habe, sei jedoch ein langer Prozess. Beispielsweise könne eine Kommission Richtlinien vorgeben. „Die kann beispielsweise sagen, dass sich Stromkästen farblich ihrem Hintergrund anpassen müssen“, nannte Streblow ein Beispiel. Sie könne aber auch entscheiden, dass ein bestimmtes Kunstobjekt, das schon jahrzehntelang das Stadtbild prägte, ins Depot wandert, weil niemand in der heutigen Zeit etwas damit anfangen kann.

ISG-Vorsitzender zeigt sich irritiert

Wichtig sei, dass bestimmte „Spielregeln“ eingehalten würden. „Erst dann ist die Kunst legal. “Den Beschluss, ob ein Objekt öffentlich aufgestellt werde, erteile dann der Stadtrat oder ein von ihm beauftragtes Gremium. Sonst sei die Kunst „illegal“. Streblow schlug vor, eine zentrale Anlaufstelle für Künstler in der Verwaltung einzurichten. „Dort können sie dann mit ihren Ideen hinkommen.“ Der Fachdienst Kultur und Weiterbildung habe dabei nur eine beratende Funktion. „Wir wollen nicht entscheiden“, stellte Streblow klar. Die Beschlusshoheit liege letztlich beim Rat und dem Schul- und Kulturausschuss. „Über die Jahre entsteht dann aus den Beschlüssen ein Konzept. Das ist ein demokratischer Prozess“, beschrieb Streblow das Prozedere.

Das irritierte wiederum den ISG-Vorsitzenden Dr. Olav Freund. Der erinnerte daran, dass der Schul- und Kulturausschuss in seiner letzten Sitzung der (inzwischen nicht mehr aktuellen) Aufstellung einer dritten Betonfigur nur unter Vorbehalt zugestimmte hatte. Und zwar mit Blick darauf, dass vor einer endgültigen Entscheidung ein Konzept zur Kunst im öffentlichenRaum erarbeitet werden soll. Jetzt allerdings habe er die umgedrehte Wahrnehmung, sagte Freund. „Wenn ein Konzept erst über Jahre entstehen soll, dann darf man nicht zu früh die Möglichkeit zur Vielfalt nehmen.

“Großes Thema wird die „Kunst im öffentlichen Raum“ auch im nächsten Schul- und Kulturausschuss am kommenden Dienstag sein.

Quelle: Der Patriot vom 23.03.2017